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  Wichtige Informationen zu „Abnehmspritzen und -tabletten“

                                                                         Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

Gerne berate ich Sie zu modernen Möglichkeiten der medikamentösen Gewichtsreduktion. Bitte beachten Sie dazu folgende gesetzliche Abrechnungsregelungen: 

Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL): 

 Solange kein Diabetes mellitus vorliegt, zahlt die gesetzliche Krankenkasse die Therapie nicht. Diese Medikamente werden in diesem Fall als           Lifestyle Medikamente bezeichnet. Sämtliche Beratungen, Laboruntersuchungen und Medikamente können daher nur als IGeL privat mit Ihnen abgerechnet werden. 

Ausnahme:

 Eine Abrechnung über die Krankenkasse ist nur dann möglich, wenn zusätzlich zur Adipositas ein Diabetes mellitus Typ 2 mit einem HbA1c von > 7,5% vorliegt und andere Therapien wie z.B. mit Metformin keine Verbesserung erbracht haben.

Bei Interesse sprechen Sie mich oder meine Mitarbeiterinnen gerne an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. 

Mit freundlichen Grüßen,

Sabine Cullmann

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