06881 / 88 08 540

Unser Service für Sie

Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

Anamnesebogen für die COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff

Anamnesebogen für die COVID-19-Impfung mit Vektor-Impfstoff

Jugendschutzuntersuchung

Zur Jugendschutzuntersuchung gehört neben der Überprüfung der Sehkraft (Nah- u. Fernsicht, Überprüfung auf Farbenblindheit), des Gehörs, des Körperbaus und des Bewegungsapparates auch eine körperliche Untersuchung. Eine Blutentnahme ist nicht vorgesehen, dafür aber eine Untersuchung des Urins.

Bitte bringen Sie zur Untersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein mit, der Ihnen von der Behörde ausgestellt wird. 

Patientenverfügung

Solange Sie selbst über medizinische Maßnahmen entscheiden können, dürfen Ärzte und Ärztinnen Sie nur behandeln, wenn Sie zuvor in die Behandlung eingewilligt haben.

Sollte dies jedoch nicht mehr möglich sein, obliegt die Entscheidung grundsätzlich einem gesetzlichen Vertreter. (Betreuer oder Bevollmächtigter)

Sie können diese Entscheidung aber auch vorsorglich in einer Patientenverfügung treffen. Der Vertreter muss dann Ihrem persönlichen Willen entsprechen und dann erforderlichenfalls diesem Geltung verschaffen.

Eine Patientenverfügung ist für die Beteiligten ( Berteuer, Bevollmächtigter, Ärzte, Pflegepersonal, Gerichte) bindend, soweit sie Ihren Willen für eine konkrete Behandlungssituation klar zum Ausdruck bringt.

Gerne beraten wir sie in einem ausführlichen Gespräch über alles, was ihnen beim Ausfüllen ihrer Patientenverfügung am Herzen liegt; die Dauer des Gesprächs liegt zwischen 30 und 45 Minuten. Deshalb ist es unbedingt notwendig, einen Termin zu vereinbaren, in dem wir sie ohne Zeitdruck beraten können.

Da es sich hierbei nicht um eine Leistung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen handelt, berechnen wir eine Beratungspauschale je nach Zeitaufwand zwischen 60-75 €.

Sollten Sie einen Vordruck für Vollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung benötigen, wenden Sie sich gerne an uns; wir beraten Sie und können Ihnen eine Kopie zur Verfügung stellen.

Natürlich können Sie auch jedes andere von Ihnen ausgesuchte Formular mitbringen.

Organspendeausweis

In Deutschland gibt es mehr Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, als potentielle Spender. Bei der Überlegung für oder gegen eine Organspende, sollte sich jeder Mensch fragen: „Würde ich selbst auch eine Organspende in Anspruch nehmen wollen?“

Bei Fragen zu diesem hochsensiblen Thema wenden Sie sich bitte an uns, wir beraten sie gerne.

Organspendeausweise erhalten Sie bei uns, sprechen Sie uns darauf an.

Wartezimmer

Anmeldung

Praxis

Labor

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner